Alles andere als einen trockenen Vortrag hatten die gut 50 Seniorinnen und Senioren aus Hirschbach/Brombach im Sportheim in Brombach. Amtsrichter Christoph Maier vom Amtsgericht Eggenfelden ging auf die vielen Fragen ein, die sich bei den Themen Patienten und Vorsorgevollmacht stellen.
und Vorsorgevollmacht stellen. Anhand eines verständlich vorgedruckten Formulars, das er austeilte, ging Maier mit den Senioren alle wichtigen Punkte durch und beantwortete Fragen wie „Brauche ich eine Patientenverfügung? Ist sie sinnvoll? Reicht sie aus, wenn ich ins Krankenhaus komme? Wofür sollte ich überhaupt Vorsorge treffen?“
Maier erklärte, dass mit der Patientenverfügung festgelegt wird, wie man später ärztlich behandelt und pflegerisch umsorgt werden möchte. Eine Patientenverfügung ist eine schriftliche Vorausverfügung einer Person für den Fall, dass sie ihren Willen nicht mehr wirksam erklären kann. Sie bezieht sich auf medizinische Maßnahmen wie ärztliche Heileingriffe und steht meist im Zusammenhang mit der Verweigerung lebensverlängernder Maßnahmen.
Beim zweiten Teil des Nachmittags ging es um Fragen der Betreuungs-Vorsorgevollmacht: „Wem erteile ich sie? Wer soll mein Betreuer sein?“ Zuletzt informierte Maier noch, was eine Vorsorgevollmacht regelt. Abschließend bedankte sich Franz Reitmeier sehr herzlich bei Amtsrichter Christoph Maier für seinen Vortrag.
Text: Franz Reitmeier